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   BFH, 19.02.2007 - III B 194/05   

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https://dejure.org/2007,15218
BFH, 19.02.2007 - III B 194/05 (https://dejure.org/2007,15218)
BFH, Entscheidung vom 19.02.2007 - III B 194/05 (https://dejure.org/2007,15218)
BFH, Entscheidung vom 19. Februar 2007 - III B 194/05 (https://dejure.org/2007,15218)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 62; ; AO § 89; ; AO § 155 Abs. 4; ; AO § 163; ; SGB X § 44 Abs. 1; ; FGO § 102; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 5 § 89; FGO § 102 § 115 Abs. 2
    NZB; Billigkeitsverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde im Billigkeitsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 3/99 R

    Anspruch von Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina auf Kindergeld

    Auszug aus BFH, 19.02.2007 - III B 194/05
    Mit Bescheid vom 2. August 2001 setzte die Familienkasse Kindergeld ab Februar bis Juli 2001 für das Kind A und mit Bescheid vom 15. August 2001 für den Sohn B ab Februar 2001 fest, da nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 12. April 2000 B 14 KG 3/99 R (BSGE 86, 115) auch an Bosnier ohne Aufenthaltserlaubnis Kindergeld gezahlt werden könne, wenn sie eine Arbeitnehmertätigkeit oder den Bezug von Arbeitslosengeld oder Krankengeld nachweisen könnten.

    Ob dem Sachbearbeiter der Familienkasse das Urteil des BSG in BSGE 86, 115 bei dem Erlass des Ablehnungsbescheides vom 15. Januar 2001 bekannt gewesen sei, könne dahinstehen.

  • BFH, 18.05.2006 - II B 41/04

    NZB: Ablehnung Erlass nach § 227 AO

    Auszug aus BFH, 19.02.2007 - III B 194/05
    Ein derartiges Vorbringen ist jedoch nicht geeignet, in einem Rechtsstreit wegen eines Erlasses Zulassungsgründe nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 FGO darzutun (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Mai 2006 II B 41/04, BFH/NV 2006, 1679).
  • BFH, 09.07.2003 - V R 57/02

    Erlass von Säumniszuschlägen im Konkurs

    Auszug aus BFH, 19.02.2007 - III B 194/05
    Im Übrigen rechtfertigt nach ständiger Rechtsprechung allein die Einwendung, die bestandskräftige Steuerfestsetzung (hier: die bestandskräftige Kindergeldablehnung) sei materiell-rechtlich falsch, noch nicht die Annahme einer sachlichen Härte (s. BFH-Urteil vom 9. Juli 2003 V R 57/02, BFHE 203, 8, BStBl II 2003, 901).
  • BFH, 17.07.2006 - II B 118/05

    Ausfüllung der Zulassungsgründe des § 115 Abs. 2 FGO bei Rechtsstreit über

    Auszug aus BFH, 19.02.2007 - III B 194/05
    In dem Verfahren vor dem FG war gemäß § 102 FGO zu prüfen, ob die Familienkasse ihr Ermessen dem Zweck des § 163 AO entsprechend ausgeübt und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten hat (§ 5 AO; vgl. BFH-Beschluss vom 17. Juli 2006 II B 118/05, BFH/NV 2006, 1875).
  • BFH, 19.02.2007 - III B 195/05

    Kindergeld: keine Aufhebung von bestandskräftigen Bescheiden

    Auszug aus BFH, 19.02.2007 - III B 194/05
    Der Senat weist darauf hin, dass er mit Beschluss vom 19. Februar 2007 III B 195/05 die Zulassung der Revision im Verfahren über die Kindergeldberechtigung abgelehnt hat.
  • BFH, 23.06.2003 - IX B 119/02

    NZB - Ermessensentscheidung

    Auszug aus BFH, 19.02.2007 - III B 194/05
    Bestandskräftige Steuerfestsetzungen bzw. wie im Streitfall bestandskräftige Kindergeldablehnungsbescheide können im Billigkeitswege nur korrigiert werden, wenn der Bescheid offensichtlich und eindeutig falsch ist und wenn es dem Steuerpflichtigen bzw. Kindergeldberechtigten nicht möglich und nicht zumutbar war, sich rechtzeitig gegen die Fehlerhaftigkeit zu wehren (z.B. BFH-Beschluss vom 23. Juni 2003 IX B 119/02, BFH/NV 2003, 1289).
  • BFH, 14.03.2008 - III B 30/06

    Kein Erlass der Rückforderung der Investitionszulage bei fehlendem sog.

    Ein derartiges Vorbringen ist jedoch nicht geeignet, in einem Rechtsstreit wegen eines Erlasses Zulassungsgründe nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 FGO darzutun (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Februar 2007 III B 194/05, BFH/NV 2007, 1072).
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